Steinberg
Software Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) mit Account Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend
"Steinberg") erlaubt Ihnen als Endnutzer im Rahmen dieser
Vertragsbestimmungen die Software zu kopieren, herunter zu laden, zu
installieren und zu verwenden. Diese Vertragsbestimmungen (EULA) gelten auch
für andere Steinberg Softwareprodukte, die Sie künftig erwerben, installieren
und/oder verwenden, sofern für diese Software keine anderen Nutzungsbedingungen
von Steinberg gelten.
Für Download, Installation und Benutzung des Produkts sowie Produktregistrierung
und Produktaktivierung kann die einmalige Erstellung eines Online-Kundenkontos
(Account) bei Steinberg notwendig sein. Soweit nicht anders angegeben, kann die
Software nur zusammen mit der aktuell von Steinberg genutzten
Lizenzmanagement-Technologie (z.B. Account oder USB-eLicenser und/oder
Soft-eLicenser) benutzt werden; kostenfrei abgegebene Produkte oder OEM
Software kann möglicherweise nur nach der Produktregistrierung und die Trial
Version Software nur für eine begrenzte Laufzeit (z.B. 30 bzw. 60 Tage) benutzt
werden. Support und die Berechtigung zu Updates oder Upgrades besteht
grundsätzlich nur nach einer persönlichen Produktregistrierung. Bestimmte
Software bedarf für Installation und Nutzung eines oder mehrerer Software-Downloads.
Software kann Komponenten im Hintergrund aus dem Internet herunterladen,
installieren und aktualisieren. Für die Erstellung eines Accounts bei
Steinberg, Software-Download, Aktivierung, Registrierung und sonstige
Funktionen mit Datenaustausch mit Steinberg ist ein Internetzugang
erforderlich.
Sie können diese Vertragsbedingungen beim Kauf bzw. Download
akzeptieren oder durch die Installation der Software auf Ihren Computer sich
mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden erklären. Sie können das Produkt
(einschl. allen schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten
Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) innerhalb von 14 Tagen gegen Erstattung
des Kaufpreises dort zurückgeben, wo Sie das Produkt erworben haben, sollten
Sie mit den Lizenzbestimmungen nicht einverstanden sein oder das Produkt ohne
Angabe von Gründen nicht behalten wollen.
1
Steinberg Softwareprodukte
1.1
Dieser Software Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) gilt für Steinberg
Softwareprodukte und auch für andere Steinberg Softwareprodukte einschließlich Online-Dienste,
die Sie künftig erwerben, installieren und/oder verwenden, sofern für diese
Software keine anderen Nutzungsbedingungen von Steinberg gelten.
1.2
„Software“ umfasst (i) Software Dateien und andere Computer
Informationen von Steinberg und Dritten, (ii) Demosongs und darin enthaltene
Audio- und Videodateien, (iii) dazugehöriges schriftliches sowie elektronisches
Dokumentationsmaterial (Handbuch) und (iv) alle modifizierten Versionen und
Kopien, die in Form von Updates, Upgrades, Patches und Ergänzungen von
Steinberg bereitgestellt werden, sofern dies nicht unter einem anderen Vertrag
geregelt wird.
1.3
Die Software kann für die Installation und Nutzung eines oder
mehrerer Software-Downloads über das Internet bedürfen. Software kann
Komponenten im Hintergrund aus dem Internet herunterladen, installieren und
aktualisieren (z.B. Anpassung auf Updates des Betriebssystems).
1.4
Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software,
die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum der Steinberg Media Technologies
GmbH (nachfolgend "Steinberg") und Ihren Lieferanten. Die Software
ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Bundesrepublik
Deutschland und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge.
1.5
Sollten Sie den Lizenzbestimmungen nicht zustimmen, kann die
Software nicht funktionieren. Sie können das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach
Erwerb des Produktes zurückgeben, sollten Sie mit den Lizenzbestimmungen nicht
einverstanden sein oder das Produkt ohne Angabe von Gründen nicht behalten
wollen.
2
Lizenzerteilung
2.1
Steinberg erteilt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung
der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Einschränkungen dieses
Lizenzvertrags. Sie dürfen die Software nicht vermieten, verleihen oder
unterlizenzieren; sofern Ihnen dieses Recht nicht durch eine spezielle
Lizenzierung gestattet wird, die auf einem Lizenzdokument und/oder der Rechnung
ergänzend zu dieser EULA vermerkt ist. Bitte bewahren Sie diese Dokumente als
Lizenznachweis auf.
2.2
Die Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen Eigentum des
jeweiligen Rechteinhabers und werden von Steinberg an Sie nur zur Nutzung in
der Erstellung einer direkten oder aufgenommenen Aufführung lizenziert, welche
die Muster als Teil eines vom Nutzer abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese
Lizenz umfasst die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster und die
Verwertung der abgeleiteten Musikwerke ohne die Verletzung der Rechte von
Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von Urheberrechten in den Mustern.
Die Muster dürfen - weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten Werks -
in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt werden.
2.3
Falls die Software durch ein Account-basiertes Lizenzmanagement
geschützt ist, dürfen Sie die Lizenz einer Software auf einer unbegrenzten
Anzahl in Ihrem Besitz befindlichen Computer installieren, auf einer begrenzten
Zahl von Computern aktivieren (siehe zur Anzahl die FAQ auf der Steinberg Webseite),
wobei die Software nur von einem Nutzer benutzt werden darf (Einzellizenz). Bei
Einzellizenzen darf die Software nur von einem einzigen Nutzer verwendet
werden. Sofern mehr als ein Nutzer die Software zur gleichen Zeit verwenden
soll, müssen Sie entweder Mehrfachlizenzen oder zusätzliche Einzellizenzen
erwerben. Bei einer Mehrfachlizenz bestimmt die Anzahl der lizensierten
Arbeitsplätze die maximal mögliche Anzahl gleichzeitiger Nutzer der
Mehrfachlizenz, entweder auf der Basis von Rechner-basierten Lizenzen auf
gemeinsam genutzten Computern, oder durch Nutzung von „Floating“-Lizenzen aus einem
Pool bei einer größeren Anzahl von Computern.
2.4
Falls die Software nur durch Hardware-basierte Lizenzmanagement-Technologie
(hierin: USB-eLicenser) geschützt ist, dürfen Sie eine Lizenz der Software auf
einem oder maximal 3 in Ihrem Besitz befindlichen Computern installieren. Die
Software darf zur gleichen Zeit nur auf einem der Computer unter Verwendung des
USB-eLicensers verwendet werden. Falls die Software (i) durch Software-basiertes
Lizenzmanagement (hierin: Soft-eLicenser) geschützt ist (alleine oder zusammen
mit einem USB-eLicenser) oder (ii) an den ersten Endbenutzer zusammen mit
Software und/oder Hardware veräußert wurde (hierin "OEM Software")
oder (iii) die Software nur für eine begrenzte Laufzeit (z.B. 30 bzw. 60 Tage)
benutzbar ist (hierin "Trial Version Software"), dürfen Sie die
Softwarelizenz nur auf einem Computer installieren und nutzen, der sich in
Ihrem Besitz befindet.
2.6
Lehrende und Lernende einer Lehranstalt können Software mit einer
speziellen Lizenzierung für Ausbildungszwecke erwerben; diese Software darf
nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Software mit einer speziellen
Lizenzierung für eine Lehranstalt darf auf einem Server und beliebigen
Computerarbeitsplätzen innerhalb der Lehranstalt sowie einmalig für jeden oder
eine angegebene Anzahl von Lehrenden sowie Lernenden der Lehranstalt auf einem
Computer bei diesem zu Hause installiert und genutzt werden für die Bearbeitung
von lehrbezogenen Aufgaben der Lehranstalt. Software im Zusammenhang mit Musik-
und Schulbüchern von autorisierten Verlagen darf mit einer speziellen Lizenzierung
maximal bis zur genannten Anzahl von Installationen installiert und genutzt
werden. Die Erteilung einer speziellen Lizenzierung für Lehrende und Lernende,
eine Lehranstalt und die maximale Anzahl von erlaubten Installationen der
Software im Zusammenhang mit Musik- und Schulbüchern wird auf dem einem
Lizenzdokument und/oder der Rechnung ergänzend zu dieser EULA vermerkt. Bitte
bewahren Sie diese Medien und Dokumente als Lizenznachweis auf.
2.7
Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software berechtigt,
die nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke verwendet wird.
2.8
Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen Steinberg
und ihren Lieferanten zu. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen gewährt
Ihnen dieser Vertrag keinerlei Nutzungsrechte an der Software. Alle nicht
ausdrücklich gewährten Rechte sind Steinberg und seinen Lieferanten
vorbehalten.
2.9
Steinberg vertraut ansonsten darauf, dass Sie die Software gemäß
dieser Nutzungsvereinbarung (EULA) einsetzen und der einzige Nutzer sind, wenn
Sie eine Einzellizenz erworben haben. Stellt Steinberg fest, dass die Software
in betrügerischer Absicht erworben oder illegal beschafft wurde, behält sich
Steinberg das Recht vor, die Lizenz zu sperren, unabhängig davon, ob sie einmal
vom Support als rechtmäßig verifiziert wurde oder bereits übertragen wurde. Wenn
Steinberg feststellt, dass Sie Ihre Einzellizenz mit mehreren Nutzern teilen, behält
sich Steinberg das Recht vor, Ihnen die zusätzlich benötigten Lizenzen
kostenpflichtig in Rechnung zu stellen (Nachlizensierung) oder die Lizenz zu sperren.
2.10
Die Software kann Funktionen beinhalten, für die Steinberg
kostenlose oder kostenpflichtige zusätzliche Dienste möglicherweise gemäß
eigenen Nutzungsbedingungen anbietet. Steinberg behält sich vor, diese Dienste auch
ohne Vorankündigung zu modifizieren oder einzustellen.
3
Account bei Steinberg
und Datenschutz
3.1 Sie benötigen
möglicherweise einen Steinberg Account für Download, Installation, Benutzung,
Aktivierung und Produktregistrierung der Steinberg Produkte und Dienste und
zusätzlich für das Lizenzmanagement zum Schutz dieser vor unrechtmäßiger
Vervielfältigung.
3.2
Die Eröffnung des Steinberg Accounts, die persönliche
Produktregistrierung und Produktaktivierung (siehe dazu Ziffer 5 Lizenzmodul) kann
notwendig sein, um das Produkt und den Dienst dauerhaft zu nutzen sowie
Support, Updates und Upgrades zu erhalten. Bei der Erstellung des Steinberg
Accounts erhalten Sie eine Steinberg ID, die eine eindeutige Kennung des
Kontoinhabers ist. Steinberg betreibt das Steinberg Account mit einer
Verfügbarkeit von mindestens 97,5 % im Jahresdurchschnitt, marktübliche
Wartungsfenster ausgenommen.
3.3 Hinweis zum
Datenschutz: Steinberg mit Sitz in Deutschland wird die EU Datenschutz-Grundverordnung
(EU DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten. Bei der Erstellung
eines Accounts bei Steinberg werden Sie aufgefordert, Ihre personenbezogenen
Daten (wie Name, Adresse, Email-Adresse, Geburtsdatum, Land) und bei der
Produktregistrierung in Ihrem Account die Lizenzdaten zu den oben benannten
Zwecken anzugeben. Die Einrichtung eines
Steinberg Accounts mit falschen Angaben wie zu Ihrem Namen ist nicht gestattet
und stellt eine Verletzung der Vereinbarung dar. Sie müssen ein Mindestalter
von 16 Jahren haben oder uns die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
nachweisen. Das zur Verfügung stellen Ihres Steinberg Account an Dritte ist
untersagt. Steinberg kann mit Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse zur
Vertragserfüllung kommunizieren und über Änderungen bei Account,
lizensierten Produkten, Updates, Wartungsfenster und sicherheitsrelevanten
Ereignissen informieren.
Im
Falle von kostenfrei abgegebenen Produkten und bei Trial Version Software
können auch Informationen zu Ihrem Nutzungsverhalten ausgetauscht werden, wobei
zumindest bei Trial Version Software die Möglichkeit besteht, der Erfassung zu
widersprechen bzw. dies auszuschalten. Bei käuflich erworbenen Produkten kann
die Möglichkeit bestehen, dem Austausch von Nutzungsdaten ausdrücklich zuzustimmen
bzw. dies einzuschalten oder bei auftretenden Problemen die
Softwareinstallation auf Fehler untersuchen zu lassen, Fehler- und Nutzungsprotokolle
zu erstellen und diese Fehler- und Nutzungsprotokolle an Steinberg zu
übermitteln.
Hinweise zum Datenschutz sind im Anhang Informationen zum Datenschutz zu
diesem Vertrag aufgeführt, der nicht Bestandteil dieses Vertrages ist, und
werden auch im Steinberg-Account angezeigt. Steinberg behält sich das Recht
vor, die Informationen zum Datenschutz, die im Steinberg Account angezeigt
werden, jederzeit zu ändern und zu aktualisieren. Steinberg kann Sie auch über
relevante Änderungen im Steinberg Account und/oder an die angegebene
E-Mail-Adresse informieren.
3.4
Zum Schutz Ihres Steinberg Accounts sollten Sie Ihr Passwort
vertraulich behandeln. Sie dürfen Ihr Passwort nicht an Dritte weitergeben und sind
für die Aktivitäten in Ihrem Steinberg Account verantwortlich. Versuchen Sie,
ein einzigartiges Passwort für Ihren Steinberg Account zu verwenden und das
Passwort nicht für andere Anwendungen bei Dritten wiederzuverwenden. Für die
Sicherung des Zugangs und/oder Wiederherstellung des Zugangs zu Ihrem Account
kann eine weitere E-Mail-Adresse und/oder ein weiteres Mobil-Gerät mit z.B.
Android oder iOS-Betriebssystem erforderlich sein.
3.5
Der Nutzer kann das Steinberg Account jederzeit beenden. Nach
Beendigung des Steinberg Accounts mögen registrierte Produkte und Dienste,
Support, Update und Upgrades nicht mehr funktionieren. Bei Beendigung des
Steinberg Account kann Ihnen eine Möglichkeit angeboten werden, um die
Nutzungsberechtigungen später innerhalb von 36 Monaten erneut einem Account
hinzuzufügen, sofern es das Produkt dann noch gibt. Nach dieser Zeit ist
Steinberg berechtigt, diese Möglichkeit zu beseitigen.
3.6
Steinberg kann das Steinberg Account aus wichtigen Gründen beenden
bzw. kündigen. Ein wichtiger Grund ist, zum Beispiel, falls Sie einen falschen
Namen angeben, jünger als das Mindestalter sind, ihren Steinberg Account mit
anderen Nutzern teilen, ein illegales Produkt registrieren oder den Steinberg
Account für illegales oder unethisches Verhalten missbrauchen.
4
Support, Updates und Upgrades
nach Produktregistrierung
4.1 Support, Updates
und Upgrades können Sie als Lizenznehmer erst nach der persönlichen
Produktregistrierung im Steinberg Account erhalten. Support wird nur für die
aktuelle Version und ein Jahr nach Erscheinen der neuen Version für die
vorherige Version bereitgestellt. Steinberg kann den Umfang des Supports
(Hotline, Foren in der Webseite, etc.), Updates und Upgrades jederzeit ändern,
für spezielle und mehrfache Lizenzen gesondert regeln und teilweise oder ganz
einstellen. Bei einer Software mit einer speziellen Lizenzierung für eine Lehranstalt
kann der Support gesondert geregelt werden, beispielsweise mit einer bestimmten
Anzahl von Personen für den produktüblichen Support und die restlichen Nutzer
ohne persönliche Registrierung begrenzt auf eine Wissensdatenbank mit häufig
gestellten Fragen und Antworten (FAQ). Bei OEM Software erhalten Sie Support
auch ohne Produktregistrierung, sofern in der mitgelieferten Dokumentation und
ggf. auf der Verpackung darauf hingewiesen wird. Bei Trial Version Software
oder kostenfrei abgegebenen Produkten gibt es keinen Support, Updates und Upgrades.
4.2
Die Berechtigung für ein Update, Upgrade oder Crossgrade wird verifiziert.
Einzelheiten zu diesen Prozessen finden Sie auf der Steinberg Webseite. Wenn
Sie den Verifikationsprozess nicht zu Ende durchführen, kann die Software unter
Umständen nicht nutzbar sein.
4.3
Um ein Update, Upgrade oder Crossgrade der Software nutzen zu
dürfen, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige oder
geringwertigere Version der Software verfügen; die Trial Version Software oder
kostenfrei abgegebene Produkte berechtigen hingegen nicht zum Update, Upgrade
oder Crossgrade. Bei Weitergabe der vorherigen oder geringwertigeren Version
der Software an Dritte erlischt die Berechtigung zur Nutzung des Updates, Upgrades
oder Crossgrade der Software. Der Erwerb eines Updates, Upgrades oder
Crossgrades allein stellt keine Berechtigung zur Nutzung der Software da. Mit
der Installation und Aktivierung eines Updates oder Upgrades erlischt der
Anspruch auf Support für die vorige oder geringwertige Version der Software.
Bei einem Upgrade kann die Folgeversion einen modifizierten Funktionsumfang
haben, wobei beispielsweise Funktionen ergänzt, geändert oder entfallen können.
4.4
Die Software kann Funktionen enthalten, die Informationen mit den Servern
von Steinberg über eine Internet-Verbindung (separate Kosten können anfallen)
austauscht, um Ihnen z.B. Updates und Upgrades anzubieten (z.B. kostenloses Update
auf Folgeversion, falls diese innerhalb von 6 Wochen nach Kauf und Installation
Ihres Produktes erscheint), diese automatisch herunterzuladen und zu
installieren.
4.5
Die Software kann auch Funktionen enthalten, um beim Download die
am besten geeignete Produktversion für den von Ihnen genutzten Rechner zu
ermitteln. Die Daten werden auch für allgemeine statistische Erhebungen,
Kaufauswertungen, zur Verbesserung unserer Dienste und zum Support sowie
Lizenzmanagement genutzt. Die ausgetauschten Informationen können neben
personenbeziehbaren Identifiern folgende Angaben des benutzten Rechners
enthalten: z.B. Hardware-Plattform, verwendete Downloader- und Installer
Programme, Version des Betriebssystems, sowie eingestellte Sprache, welches
Produkt aus welcher Quelle installiert werden soll, freier Speicherplatz,
Abgleich der Windows-, Mac OS und Produktversion (32 oder 64 bit), Geolocation
(auf verkürzter IP-Basis) und Zeitstempel.
5.1 Steinberg
verwendet für die Lizenzkontrolle bei vielen Produkten ein Lizenzmanagement
über das Steinberg Account, über den USB-Anschluss eines Computers verbundenes
Hardwaregerät (hierin "USB-eLicenser") und/oder eine Schutzmaßnahme
(hierin "Soft-eLicenser). Bei einem Account-basierten Lizenzmanagement müssen
Sie sich für bestimmte Aktionen wie z.B. die Übertragung der Lizenz auf einen
anderen Computer in Ihren Steinberg Account einloggen. Dies kann zum Schutz
Ihrer Lizenzen zusätzliche Verifikationsschritte erforderlich machen. Hardware
und/oder Software-basierte Lizenzmanagement-Technologie wie der USB-eLicenser
und/oder Soft-eLicenser speichert die Lizenzinformationen dauerhaft und regelt
darüber den Zugang zu der Software. Wird ein USB-eLicenser zur Nutzung der
Software vorausgesetzt, so muss der USB-eLicenser physikalisch über die USB-Schnittstelle
mit dem Computer verbunden sein.
5.2
Für die Aktivierung der Software oder von Updates bzw. Upgrades
der Software ist eine Verbindung des Computers mit dem Server von Steinberg über
das Internet erforderlich, im Falle es USB-eLicensers unter dessen Verwendung. Falls
das Produkt mit dem USB-eLicenser ausgeliefert wurde, können die
Lizenzinformationen bereits auf den USB-eLicenser übertragen worden sein. Falls
das Produkt mit Produktkarte oder online via z.B. E-Mail ausgeliefert wurde,
müssen die Aktivierungscodes bei der Installation durch den Nutzer eingegeben
und die Lizenzinformation müssen online mit dem Server von Steinberg
ausgetauscht werden.
5.3
Bei OEM Software, für deren Benutzung eine Aktivierung
erforderlich ist, können die Aktivierungscodes an eine E-Mail-Adresse gesendet werden,
die Sie während der Produktregistrierung angegeben haben, oder auf andere Weise
Ihnen kommuniziert werden. Ferner müssen die Aktivierungscodes bei der
Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation muss online mit
dem Server von Steinberg ausgetauscht werden.
5.4
Die Reinstallation der Software - auf demselben oder einem anderen
Computer - ist nur zulässig, wenn die bislang installierte Software nicht mehr
benutzt werden kann (z.B. nach einer Deinstallation). Falls die Software keinen
USB-eLicenser benutzt, aber Aktivierungscodes benötigt, können die neuen Aktivierungscodes
im Steinberg Account des Nutzers erhalten werden. Möglicherweise müssen die Aktivierungscodes
bei der Installation durch den Nutzer eingegeben und die Lizenzinformation
müssen mit dem Server von Steinberg ausgetauscht werden. Steinberg kann für die
Bereitstellung weiterer Aktivierungscodes z.B. Ihren Kaufnachweis (Rechnung,
Zahlungsbeleg) und eine validierte Versicherung (z.B. per Fax oder Brief mit
Unterschrift) verlangen, mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und dass die
bereits installierte Software nicht mehr benutzt werden kann. Trial Version
Software ist auf einem Computer auch bei Reinstallation nur insgesamt z.B. 30 oder
60 (oder wie angegeben) Tage benutzbar.
5.5
Zur Aktivierung und Übertragung von Lizenzdaten auf den
USB-eLicenser kann auch ein anderer Computer als der, auf dem die Software
installiert werden soll, verwendet werden, wenn die Software einen
USB-eLicenser benutzt. In diesem Fall ist allerdings die Installation einer
entsprechenden Zugangssoftware (z.B. eLicense Control Center, "eLCC")
auf dem mit dem Internet verbunden Computer erforderlich, die einer gesonderten
Lizenzvereinbarung unterliegen kann.
5.6
Steinberg kann die genutzte Lizenzmanagement-Technologie in
Zukunft durch eine neue Lizenzmanagement-Technologie ersetzen. Dabei kann es erforderlich
sein, dass Sie für die weitere Nutzung der Software, beispielsweise für Inanspruchnahme
von Gewährleistung, Wechsel der Lizenzen auf dem USB-eLicenser, Support,
Updates und Upgrades ein Update für die neue Lizenzmanagement-Technologie
herunterladen und installieren sowie eine erneute Aktivierung der Software mit
dem Server von Steinberg über das Internet durchführen müssen, wobei Sie etwaige
dafür benötigte Aktivierungscodes dazu beispielsweise in Ihrem Account bei
Steinberg erhalten. Sie werden bei Bedarf über die erforderlichen Schritte
informiert, zum Beispiel über die in Ihrem Account bei Steinberg hinterlegte E-Mail-Adresse.
6
Beschädigung und Verlust
des USB-eLicenser
6.1 Im Falle eines
Defekts oder einer Beschädigung des USB-eLicenser wird Steinberg oder ein von
Steinberg beauftragter Dritter den USB-eLicenser überprüfen und im Falle eines
berechtigten Anspruchs gegen eine Bearbeitungsgebühr den USB-eLicenser und die
darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofern es sich um Lizenzen von Steinberg
handelt.
6.2
Falls der USB-eLicenser durch Verlust, Diebstahl oder sonst
abhanden kommt, wird Steinberg auf Anzeige des registrierten Nutzers über den
Verlust den USB-eLicenser und die darauf enthaltenen Lizenzen von Steinberg
gegen eine Bearbeitungsgebühr ersetzen. Steinberg behält sich das Recht vor,
die auf dem als verloren angezeigten USB-eLicenser gespeicherten Lizenzen zu
sperren.
6.3
Bei Defekt, Verlust oder Beschädigung des USB-eLicensers kann der
registrierte Nutzer über das Steinberg Online-Kundenportal eine kurze zeitlich
begrenzte Lizenz für alle Steinberg Produkte (25h All Application License) erhalten,
um eine ununterbrochene Weiternutzung der Software zu ermöglichen (Steinberg
Zero Down Time - SZDT). Steinberg kann bei Wiederholung oder Verdacht auf Missbrauch
die zeitlich begrenzte Lizenz und die Ersetzung des USB-eLicensers nach Ziffer 6.1,
6.2 und 6.3 verweigern. Weitere Ansprüche gegenüber Steinberg sind
ausgeschlossen.
7
Änderungen der Software
7.1 Eine Veränderung
der Software ist nur insoweit gestattet, wie es die Software in ihrer
bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dürfen die Software nicht
dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere
Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern dies nicht durch Gesetz
gestattet ist. Ferner dürfen Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um
in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die Verwendung des
Lizenzmoduls (Account oder USB-eLicenser und/oder Soft-eLicenser) zu umgehen.
8
Keine Entbündelung
8.1
Die Software enthält in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher
Dateien, die in ihrer Zusammenstellung die volle Funktionalität der Software
gewährleisten. Die Software darf nur als ein Produkt verwendet werden. Dabei
ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden
oder installieren. Sie dürfen Komponenten der Software nicht neu
zusammenstellen und daraus eine modifizierte Version der Software oder ein
neues Produkt entwickeln. Eine Änderung der Zusammenstellung der Software zum
Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet.
9
VST Transit
Nutzungsbedingungen
9.1
VST Transit ist ein Dienst von Steinberg, über den zwischen Ihnen
und einer dritten Person Daten Ihrer Musik-Projekte über das Internet
ausgetauscht und gespeichert werden können. Nutzer können die Daten Ihrer
Musik-Projekte jederzeit herunterladen. Vor Beendigung des Dienstes sollten Nutzer
die Musik-Projekte herunterladen, die sie behalten wollen, da Steinberg bei
Beendigung des Dienstes alle Daten löschen wird. Zusätzlich zum begrenzten
kostenlosen Speicherplatz wird optional kostenpflichtiger Speicherplatz
angeboten.
9.2
Steinberg gewährleistet eine Verfügbarkeit des Dienstes von
mindestens 98% im Jahr. Die Daten werden vom genutzten Rechner mit dem von
einem Provider betriebenen Server von Steinberg ausgetauscht und können in
einer von einem Provider betriebenen Cloud auch außerhalb der Europäischen
Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gespeichert werden.
9.3
Nutzer dürfen diesen Dienst nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
und im Einklang mit anwendbarem Recht nutzen. Falls Steinberg der Auffassung
ist, dass die Nutzung des Dienstes nicht bestimmungsgemäß erfolgt und/oder gegen
zwingende Rechtsvorschriften (z.B. Urheberrecht, Strafrecht) verstößt, ist
Steinberg berechtigt und behält sich vor, die Nutzung des Dienstes für
beteiligte Nutzer zu sperren sowie mit Strafverfolgungsbehörden
zusammenzuarbeiten.
10
Übertragung von Rechten
10.1
Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine
andere Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) den Vertrag
für die Software, (ii) die mit Ihrem Steinberg Account verbundene
Nutzungsberechtigung und (iii) die Software oder Hardware, die mit der Software
geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Komponenten,
Kopien, Updates, Upgrades, Sicherungskopien und früherer Versionen, die ein
Update oder Upgrade auf diese Software berechtigt haben, an diese Person
übertragen, (b) Sie keine Updates, Upgrades, Sicherungskopien und frühere
Versionen dieser Software zurück behalten und (c) der Empfänger die
Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen
Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben. Unentgeltlich ausgegebene
Produkte, Trial Version Software und Software, die nicht zum Verkauf bestimmt
ist (not-for-resale, NFR), dürfen nicht an andere Personen übertragen werden.
10.2
Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender Zustimmung zu den
Lizenzbedingungen ist nach der Produktaktivierung oder der Übertragung der
Rechte ausgeschlossen.
11 Rechte bei Mängeln
11.1 Falls Steinberg die
Software direkt an Sie als Endnutzer verkauft hat, gewährleistet Steinberg,
dass die Software bei Erhalt im Wesentlichen die in der mitgelieferten
Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird
entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der
Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der
Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen
Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die
Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
11.2
Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der Europäischen Union (EU)
ist, gelten für Mängel des Produkts die gesetzlichen Gewährleistungen. Falls
der Nutzer Unternehmer ist, leistet Steinberg innerhalb eines Jahres für Mängel
des Produkts nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Ersatzlieferung). Bei Trial Version Software oder kostenfrei abgegebener
Software besteht keine Gewährleistung.
12 Haftungsbeschränkung
12.1 Steinberg haftet für
Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
nach folgenden Maßgaben.
12.2
Steinberg haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten
ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und Herstellergarantien
und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges
Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf
solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags
typischerweise gerechnet werden muß. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen.
12.3
Für einfach fahrlässig verursache Schäden haftet Steinberg nur,
wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall
gilt auch die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 11.2 Satz 2 und 3. Bei Trial
Version Software und Software bzw. Diensten ohne Entgelt ist die Haftung für
einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
12.4
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
12.5
Die Haftungsbegrenzung für Steinberg gilt auch für die persönliche
Haftung ihrer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Nutzer.
13 Rechte Dritter
13.1 Falls Sie wegen der
Verletzung von Rechten Dritter hinsichtlich der Nutzung der Software
angegriffen werden, sollten Sie Steinberg umgehend darüber schriftlich
informieren. Steinberg kann Sie verteidigen, sofern Sie Steinberg dabei
angemessen unterstützen.
14 Weitere Bestimmungen
14.1 Steinberg ist berechtigt,
Ihnen eine geänderte Version des Vertrags zukommen zu lassen, die die
bestehende Version ersetzt und die Sie akzeptieren können oder die als von
Ihnen angenommen gilt, sofern Sie nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich
dagegen Einwendungen erheben. Steinberg wird Sie darüber in der
Benachrichtigung über die geänderte Version des Vertrages informieren.
14.2
Dieser Vertrag beinhaltet die vollständige Vereinbarung zum
Vertragsgegenstand zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform;
dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
14.3
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrags. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch
eine neue wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
Parteien möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für Lücken im Vertrag.
14.4
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und des EU Internationalen Privatrechts
(Rom I), die nicht anwendbar sind.
14.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen bei Streitigkeiten aus
oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern Sie ein Kaufmann
sind. Steinberg ist berechtigt, den Endnutzer auch an seinem ordentlichen
Gerichtsstand zu verklagen.
Informationen zum
Datenschutz
1.
Steinberg mit Sitz in Deutschland wird die EU Datenschutz-Grundverordnung
(EU DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten. Bei der
Einrichtung eines Steinberg Accounts werden Sie gebeten, Ihre persönlichen
Daten (wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Land) und bei der
Produktregistrierung innerhalb Ihres Kontos die Lizenzdaten für die genannten
Zwecke anzugeben.
2.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die Steinberg
Media Technologies GmbH (Steinberg) mit Sitz Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg,
Deutschland, mit Kontaktmöglichkeit unter info@steinberg.de. Der Steinberg
Datenschutzbeauftragte ist unter dpo@steinberg.de erreichbar.
3.
Zweck der Verarbeitung ist die Vertragserfüllung, insbesondere
Erstellung und Nutzung des Steinberg Accounts, Lizenzkontrolle, Download,
Installation, Nutzung von registrierten Produkten und Diensten, statistische
Auswertungen, Kaufauswertungen, Support, Updates und Upgrades. Rechtsgrundlage
der Verarbeitung ist der Vertrag nach Art. 6 Abs. 1 b) EU DSGVO. Bei kostenlos
zu erwerbenden Produkten dient Austausch und Verarbeitung von Nutzungsdaten der
Produktverbesserung und beruht auf der Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 b)
EU DSGVO. Bei Trial Version Software dient Austausch und Verarbeitung von
Nutzungsdaten der Produktverbesserung und beruht auf einem berechtigten
Interesse nach Art 6 Abs. 1 f) EU DSGVO zur Softwareverbesserung mit der
Möglichkeit des Widerspruchs für die Zukunft z.B. im Produkt oder im Steinberg
Account. Bei käuflich zu erwerbenden Produkten kann die Option bestehen, einmalig
oder dauerhaft für Austausch und Verarbeitung von Nutzungsdaten zur
Produktverbesserung und Fehlerdaten für Support eine Einwilligung nach Art. 6
Abs. 1a) EU DSGVO zu geben, mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs für
die Zukunft z.B. im Produkt oder im Steinberg Account. Die Speicherfrist ist
für die Dauer der Nutzung des Steinberg Accounts, der registrierten Produkte und
Dienste, bis zur Löschung durch den Nutzer, Widerspruch bzw. Widerruf gegen die
Nutzungsdaten, die längstes 2 Jahre gespeichert werden, oder ohne registrierte
Produkte und Dienste nach einem Jahr oder nach 48 Stunden nach Erstellung des
Steinberg Accounts, sofern der Nutzer den Steinberg Account nicht auf Anfrage
per E-Mail bestätigt.
5.
Der Nutzer hat das Recht, vom für die Verarbeitung
Verantwortlichen Auskunft, Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten
oder Verarbeitungsbeschränkungen bezüglich der betroffenen Person sowie eine
Datenübertragbarkeit zu verlangen und eine Beschwerde bei einer
Aufsichtsbehörde einzureichen. Wenn Sie Pflichtangaben nicht angeben oder
beschränken, kann die Software bzw. der Dienst, Support, Update und Upgrades
nicht funktionieren.
6.
Steinberg behält sich das Recht vor, diese Informationen zum
Datenschutz jederzeit zu ändern und zu aktualisieren. Steinberg ist
beispielsweise berechtigt, Datenverarbeiter als Lieferanten auch außerhalb der
EU/EWR zu ersetzen oder einzusetzen. Steinberg wird Sie über relevante
Änderungen informieren.